Fahrplan · Schritt 7 von 12
Nicht der Pass entscheidet, wo du Steuern zahlst, sondern wo du wohnst und wo dein Leben stattfindet.
Zwei Begriffe, an denen alles hängt
Wohnsitz heißt im Steuerrecht: du hast eine Wohnung, über die du verfügen kannst und die du erkennbar nutzen willst. Nicht, wo du gemeldet bist. Die Meldung ist ein Indiz, mehr nicht.
Gewöhnlicher Aufenthalt heißt: du bist dauerhaft da, in der Regel ab etwa sechs Monaten am Stück.
Trifft eines von beidem in Deutschland zu, bist du hier unbeschränkt steuerpflichtig, mit deinem weltweiten Einkommen. Trifft keines mehr zu, endet das grundsätzlich.
Der häufigste Fehler
Die Wohnung „sicherheitshalber“ behalten. Wer in Deutschland eine jederzeit nutzbare Wohnung behält, behält damit oft auch die Steuerpflicht, selbst wenn er tatsächlich im Ausland lebt.
Vermieten ist etwas anderes als leer stehen lassen. Eine langfristig vermietete Wohnung steht dir nicht zur Verfügung. Ein Zimmer bei den Eltern, in dem deine Sachen stehen, kann dagegen genügen, um den Wohnsitz zu erhalten.
Doppelbesteuerungsabkommen
Deutschland hat mit den meisten relevanten Ländern ein Abkommen. Es verteilt Besteuerungsrechte und verhindert, dass dasselbe Einkommen zweimal voll besteuert wird. Es sorgt aber nicht dafür, dass du gar nichts zahlst, und es hebt Erklärungspflichten nicht auf.
Schlag nach, was für deine Einkunftsart gilt. Arbeitslohn, Mieten, Kapitalerträge und Renten werden unterschiedlich behandelt.
Was aus Deutschland weiterläuft
Auch nach dem Wegzug bleiben bestimmte Einkünfte hier steuerpflichtig, etwa Mieten aus einer deutschen Immobilie oder Teile gesetzlicher Renten. Man spricht dann von beschränkter Steuerpflicht. Du bist also nicht automatisch raus aus dem deutschen System, nur weil du weg bist.
Wo es kompliziert wird
Wer Anteile an Kapitalgesellschaften hält, sollte den Begriff Wegzugsbesteuerung kennen. Vereinfacht: der Fiskus kann beim Wegzug einen Gewinn besteuern, der noch gar nicht realisiert wurde. Das kann erheblich sein und will vor dem Umzug geklärt werden, nicht danach.
Dasselbe gilt für größere Vermögen, Beteiligungen und Betriebe. Hier endet, was eine Informationsseite sinnvoll leisten kann.
Die letzte Erklärung
Für das Jahr des Wegzugs gibst du in Deutschland noch eine Erklärung ab. Plane das ein, es kommt oft überraschend, wenn man längst weg ist.
Deine Checkliste
- Verstanden, was Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt bedeuten
- Geprüft, ob eine Wohnung in Deutschland zurückbleibt und warum
- Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland nachgeschlagen
- Geklärt, welche deutschen Einkünfte weiterlaufen (Miete, Rente)
- Bei Firmenanteilen oder größerem Vermögen: Fachrat eingeholt
- Abmeldung beim Einwohnermeldeamt terminiert (kommt in Schritt 11)
- Letzte deutsche Steuererklärung eingeplant
Ehrlich gesagt
Diese Seite erklärt die Begriffe, damit du weißt, worüber du sprichst. Sie ersetzt keine Beratung, und bei Firmenanteilen, Immobilien oder größerem Vermögen solltest du auch keine Website fragen, sondern eine Fachperson. Der Unterschied zwischen richtig und fast richtig ist hier schnell fünfstellig.
Mehr Tiefe zu Struktur und Wegzugsbesteuerung bei Lifestyle Solutions
Vorher: Schritt 6: Krankenversicherung