Behördensprache ist keine Geheimwissenschaft, sie ist nur ungewohnt. Hier stehen die Begriffe, die dir zwischen Abmeldung und Ankommen begegnen, in je ein bis drei Sätzen.
Kein Eintrag ersetzt die Prüfung deines Einzelfalls. Aber du weißt danach, wonach du fragst.
0-9
- 183-Tage-Regel
- Faustregel: Wer sich mehr als 183 Tage im Jahr in einem Land aufhält, gilt dort meist als steuerlich ansässig. Sie ist ein Anhaltspunkt, keine Garantie, denn oft zählt zusätzlich, wo dein Lebensmittelpunkt liegt.
A
- Abmeldung
- Der Gang zum Einwohnermeldeamt, mit dem du deinen deutschen Wohnsitz aufgibst. Die Bestätigung brauchst du danach immer wieder, etwa für Rundfunkbeitrag, Versicherungen und Behörden im Zielland.
- Anmeldung im Zielland
- Die Registrierung bei der Behörde am neuen Wohnort. Frist, Zuständigkeit und Reihenfolge unterscheiden sich stark, und in einigen Ländern gibt es gar kein Meldeamt, sondern nur einzelne Nummern und Nachweise.
- Anwartschaft
- Ein Ruhevertrag bei deiner privaten Krankenversicherung. Du zahlst einen kleinen Beitrag und behältst dafür das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Alterszuschlag zurückzukehren.
- Apostille
- Ein Stempel, der bestätigt, dass eine deutsche Urkunde echt ist, damit eine ausländische Behörde sie anerkennt. Sie gilt zwischen den Staaten des Haager Übereinkommens, und das sind die meisten.
- Aufenthaltstitel
- Die Erlaubnis, sich längere Zeit in einem Land aufzuhalten. Sie ist fast immer befristet und an eine Bedingung geknüpft: Arbeit, Familie, Studium oder Vermögen.
B
- Beglaubigte Übersetzung
- Eine Übersetzung von einer gerichtlich vereidigten Person, die Behörden anerkennen. Die Reihenfolge ist wichtig: erst apostillieren, dann übersetzen, sonst zahlst du zweimal.
D
- Daueraufenthalt-EU
- Ein Bleiberecht, das du nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in einem EU-Staat bekommst. Es hängt nicht mehr an Arbeit oder Einkommen und lässt sich bescheinigen.
- Digital-Nomad-Visum
- Ein Aufenthaltstitel für Menschen, die aus dem Land heraus für Kunden im Ausland arbeiten. Bedingung ist meist ein nachgewiesenes Mindesteinkommen, und Arbeit für Arbeitgeber vor Ort ist damit selten erlaubt.
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, wer welche Einkünfte besteuern darf. Es verhindert doppelte Besteuerung, nicht doppelte Erklärungen.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Seit der Reform im Juni 2024 verlierst du die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn du eine weitere annimmst. Ob es geht, entscheidet deshalb allein das Zielland.
E
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
- Eine Regel des Außensteuergesetzes. Wer in ein niedrig besteuerndes Land zieht und wesentliche Bindungen nach Deutschland behält, kann dort für bestimmte Einkünfte bis zu zehn Jahre steuerpflichtig bleiben.
- ESTA
- Die elektronische Einreisegenehmigung für kurze visumfreie Aufenthalte in den USA. Kein Visum und kein Aufenthaltstitel: Arbeiten und Umziehen sind damit nicht erlaubt.
- EU-Freizügigkeit
- Das Recht, in jedem EU-Staat zu wohnen und zu arbeiten, ohne Visum. Sie gilt auch im Europäischen Wirtschaftsraum und über ein eigenes Abkommen für die Schweiz.
F
- Fortzug
- Behördendeutsch für den Wegzug aus Deutschland. Er wird im Melderegister eingetragen, sobald du dich abmeldest.
- Freizügigkeitsabkommen Schweiz
- Der Vertrag zwischen der Schweiz und der EU, der Deutschen den Zuzug ohne Visum erlaubt. Angemeldet wird trotzdem vor Ort, und du bekommst eine Aufenthaltsbewilligung.
G
- Gewöhnlicher Aufenthalt
- Der Ort, an dem du dich nicht nur vorübergehend aufhältst. Für Behörden und Gerichte ist er häufig wichtiger als die gemeldete Adresse.
- Greencard
- Umgangssprachlich für die unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in den USA. Wer sie hält, bleibt gegenüber dem US-Fiskus erklärungspflichtig, auch bei einem späteren Wegzug.
- Grenzgänger
- Wer in einem Land wohnt, in einem anderen arbeitet und regelmäßig zurückkehrt. Für sie gelten eigene Regeln bei Steuern und Sozialversicherung, oft in einem Zusatzabkommen.
I
- Ikamet
- Die türkische Aufenthaltserlaubnis. Sie wird meist für ein Jahr erteilt, jährlich verlängert und setzt eine gemeldete Adresse und eine Krankenversicherung voraus.
- Internationale Krankenversicherung
- Eine private Police, die weltweit oder in einer Region gilt. Achte auf Deckungssumme, Ausschlüsse bei Vorerkrankungen und darauf, wie die Beiträge im Alter steigen.
K
- Konsularische Betreuung
- Die Hilfe der deutschen Auslandsvertretung: Pass, Urkunden, Beistand im Notfall. Sie ersetzt weder eine Rechtsvertretung noch die Übernahme von Kosten.
L
- Lebensmittelpunkt
- Der Ort, an dem dein Leben tatsächlich stattfindet: Familie, Wohnung, Arbeit, Alltag. Er entscheidet öfter über deine Steuerpflicht als jede Meldeadresse.
- Legalisation
- Das aufwendigere Verfahren anstelle der Apostille, für Staaten außerhalb des Haager Übereinkommens. Es läuft über die Botschaft des Ziellandes und dauert länger.
M
- Mavi Kart
- Die Blaue Karte für Menschen, die aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen wurden. Sie gibt fast alle Rechte im Land, ausgenommen sind vor allem Wahlrecht und Beamtenlaufbahn.
- Meldebescheinigung
- Der amtliche Nachweis über deine Meldeadresse. Er wird bei Behördengängen im In- und Ausland regelmäßig verlangt, deshalb lohnen sich mehrere Ausfertigungen.
N
- Nachsendeauftrag international
- Die Weiterleitung deiner Post ins Ausland. Sie kostet deutlich mehr als im Inland, dauert länger und läuft irgendwann aus, weshalb eine Postvollmacht meist die stabilere Lösung ist.
- NIE-Nummer
- Die spanische Identifikationsnummer für Ausländer. Ohne sie kommen weder Mietvertrag noch Konto noch Arbeitsvertrag zustande, deshalb ist sie der erste Behördengang.
- Niederlassungserlaubnis
- Der unbefristete deutsche Aufenthaltstitel. Er erlischt in der Regel, wenn du länger als sechs Monate ausreist, es sei denn, du lässt dir vorher eine längere Frist bestätigen.
- Notgroschen
- Die Rücklage für etwa sechs Monate Lebenshaltung im Zielland. Der einzige Posten im Umzugsbudget, an dem du nicht sparen solltest.
P
- Postvollmacht
- Die schriftliche Erlaubnis für eine Vertrauensperson in Deutschland, deine Post anzunehmen und zu öffnen. Wenn Fristen laufen, ist sie praktischer als jede Nachsendung.
- Progressionsvorbehalt
- Einkünfte, die in Deutschland steuerfrei bleiben, können trotzdem den Steuersatz auf dein übriges Einkommen erhöhen. Betrifft häufig ausländische Renten und Lohnersatzleistungen.
Q
- Quellensteuer
- Steuer, die direkt an der Quelle einbehalten wird, etwa auf Löhne, Zinsen oder Dividenden. Ob und wie sie angerechnet wird, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen.
R
- Rentenzahlung ins Ausland
- Die deutsche Rente wird weltweit ausgezahlt. Je nach Land und Rentenart ändern sich aber die Steuerpflicht und mögliche Abzüge, deshalb gehört das vor den Umzug geklärt.
- Residencia
- Der spanische und lateinamerikanische Sammelbegriff für die Aufenthaltserlaubnis. Es gibt sie befristet als temporal und dauerhaft als permanente.
- Rückkehrer
- Wer nach Jahren im Ausland nach Deutschland zurückkommt. Die drei Fragen sind immer dieselben: Krankenversicherung, Anrechnung der Rentenzeiten und ab wann du wieder unbeschränkt steuerpflichtig bist.
S
- Schengen-Raum
- Die Gruppe europäischer Staaten ohne Grenzkontrollen untereinander. Für visumfreie Aufenthalte gilt die Regel von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.
- Sozialversicherungsabkommen
- Ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der Beitragszeiten zusammenrechnet und Doppelbeiträge vermeidet. Fehlt es, zählen deine ausländischen Zeiten für die deutsche Rente nicht mit.
- Steuer-ID
- Die lebenslange deutsche Steueridentifikationsnummer. Sie bleibt auch nach dem Wegzug gültig und wird bei Renten und Erstattungen weiter gebraucht.
- Steueransässigkeit
- Der Staat, der dich steuerlich als ansässig behandelt und dein weltweites Einkommen besteuert. Sie hängt an Aufenthaltsdauer, Wohnung und Lebensmittelpunkt, nicht an deiner Staatsangehörigkeit.
T
- Territorialbesteuerung
- Ein System, in dem nur Einkünfte aus dem Inland besteuert werden, zum Beispiel in Paraguay. Für dich zählt trotzdem, ob Deutschland deinen Wegzug anerkennt.
U
- Umzugsgut
- Der Hausrat, den du beim Umzug mitnimmst. Die meisten Länder lassen ihn abgabenfrei einreisen, wenn Besitzdauer, Fristen und Inventarliste stimmen.
- Unbeschränkte Steuerpflicht
- Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, versteuert hier sein weltweites Einkommen. Sie endet erst, wenn beides tatsächlich weggefallen ist.
V
- Verlustbescheinigung
- Die Bescheinigung deiner Bank über nicht verrechnete Verluste aus Kapitalanlagen. Sie muss bis zum 15. Dezember beantragt werden, sonst bleibt der Verlust im alten Depot hängen.
- Visa Waiver
- Das Programm, das Bürgern bestimmter Staaten kurze visumfreie Einreisen in die USA erlaubt. Für einen Umzug reicht es nicht, dafür brauchst du einen Aufenthaltstitel.
W
- Wegzugsbesteuerung
- Beim Wegzug aus Deutschland kann ein gedachter Verkaufsgewinn auf wesentliche Unternehmensbeteiligungen besteuert werden, ohne dass Geld fließt. Betroffen sind vor allem Anteilseigner ab einer bestimmten Beteiligungshöhe.
- Wohnsitz
- Steuerlich eine Wohnung, über die du verfügen kannst und die du nutzt. Ein Zimmer bei den Eltern mit eigenem Schlüssel kann dafür schon genügen, und genau daran scheitern viele Wegzüge.
- Working-Holiday-Visum
- Ein befristeter Titel für junge Leute, der Reisen und Arbeiten verbindet, etwa in Australien, Kanada oder Neuseeland. Er ist fast immer an eine Altersgrenze gebunden.
Z
- Zoll-Freigrenzen
- Die Beträge und Mengen, bis zu denen du Waren abgabenfrei einführen darfst. Für Umzugsgut gelten eigene, großzügigere Regeln als für Einkäufe.
- Zuzugsbescheinigung
- Der Nachweis der Behörde im Zielland, dass du dich dort angemeldet hast. Häufig Voraussetzung für Konto, Versicherung und Steuernummer.