Kündige nichts, bevor der Aufenthalt steht. Danach kündige alles in einer Sitzung.
Diese Liste ist zum Ausdrucken gedacht. Setz dich einmal mit ihr und deinem Ordner hin und erledige alles an einem Nachmittag.
Die übliche Frist ist drei Monate
Wohnung, Arbeitsvertrag und viele Versicherungen laufen mit drei Monaten zum Monatsende oder zum Quartalsende. Telekommunikationsverträge haben oft zwei Jahre Laufzeit und dann einen Monat Kündigungsfrist.
Das heißt für deinen Zeitplan: Der richtige Moment ist etwa drei bis vier Monate vor dem Umzug, und nicht früher, weil bis dahin die Genehmigung vorliegen sollte.
Schriftlich, mit Bestätigung
Jede Kündigung braucht eine Bestätigung, und zwar bevor du das Land verlässt. Aus dem Ausland eine strittige Kündigung zu klären, kostet Nerven, Telefonate zur falschen Uhrzeit und manchmal einen Anwalt.
Leg einen Ordner an, digital und auf Papier, in dem für jeden Vertrag drei Dinge liegen: die Kündigung, die Bestätigung und das Datum, zu dem er endet.
Was du nicht kündigen solltest
Die Krankenversicherung, solange die neue nicht bestätigt ist. Das deutsche Konto, wenn es bleiben darf. Und Verträge zur Altersvorsorge, ohne sie vorher durchrechnen zu lassen: Eine Kündigung kann hier deutlich teurer sein als ein Ruhenlassen.
Zum Abhaken
- Wohnung gekündigt, in der Regel drei Monate zum Monatsende
- Arbeitsvertrag gekündigt, Frist steht im Vertrag oder im Tarif
- Strom, Gas und Wasser zum Auszugstag gekündigt, Zählerstände notiert
- Internet und Festnetz gekündigt, oft zwei Jahre Laufzeit
- Mobilfunkvertrag gekündigt oder auf Prepaid umgestellt
- Rundfunkbeitrag abgemeldet, geht erst mit der Abmeldebestätigung
- Hausrat- und Haftpflichtversicherung gekündigt oder umgestellt
- Kfz-Versicherung gekündigt, Schadenfreiheitsbescheinigung angefordert
- Auto abgemeldet oder verkauft, Papiere und Kennzeichen geklärt
- Fitnessstudio, Vereine und Abonnements gekündigt
- Zeitungs- und Streamingabos geprüft, viele laufen still weiter
- Bausparvertrag, Riester und Lebensversicherung geprüft, nicht vorschnell gekündigt
- Krankenversicherung erst gekündigt, wenn die neue bestätigt ist
- Für jede Kündigung eine schriftliche Bestätigung eingefordert
- Alle Bestätigungen an einem Ort gesammelt, digital und auf Papier
- Sonderkündigungsrecht wegen Umzug ins Ausland geprüft, wo es greift
Ehrlich gesagt
Zwei Fehler kosten hier regelmäßig Geld. Der erste: zu früh kündigen. Wer die Wohnung aufgibt, bevor das Visum bewilligt ist, hat im ungünstigen Fall keine Wohnung und keinen Aufenthalt. Der zweite: zu spät kündigen. Zwei Verträge mit zwei Jahren Laufzeit übersehen und du zahlst deutlich über den Umzug hinaus. Zwischen beiden liegt ein Fenster von etwa drei Monaten, und das ist der richtige Zeitpunkt für diese Liste.
Nächster Schritt
Schritt 11: Verträge kündigen und abmelden
Fristen, Meldeamt, Nachsendung, Bevollmächtigter.