Schritt 4: Visum und Aufenthaltsrecht

Fahrplan · Schritt 4 von 12

Für etwa die Hälfte aller Ziele ist dieser Schritt in zehn Minuten erledigt. Für die andere Hälfte ist er der längste im ganzen Fahrplan.

Zuerst die Weiche

Liegt dein Ziel in der Europäischen Union, in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz? Dann gilt Freizügigkeit, und dieser Schritt ist praktisch erledigt.

Du brauchst kein Visum, keine Genehmigung und keine Zusage. Du ziehst hin und meldest dich vor Ort an, meist innerhalb von ein bis drei Monaten. Das ist Schritt 12, nicht dieser hier. Lies die Anmeldefristen auf der Länderseite, notier sie, und geh weiter zu Schritt 5.

Das ist keine Vereinfachung, das ist wirklich alles. Wenn dir jemand für ein EU-Ziel einen Visa-Ratgeber verkaufen will, brauchst du ihn nicht.

Wenn kein Freizügigkeitsrecht gilt

Dann bestimmt der Aufenthaltstitel den ganzen Zeitplan. Die üblichen Kategorien:

Arbeitsvisum. Setzt fast immer einen Arbeitsvertrag voraus, oft muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er die Stelle nicht lokal besetzen kann. Das dreht die Reihenfolge um: erst der Job, dann das Visum.

Selbständigen- oder Unternehmervisum. Verlangt meist einen Geschäftsplan, Kapitalnachweis und manchmal die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Rentner- oder Passiveinkommensvisum. Du weist ein regelmäßiges Einkommen nach, oft plus Krankenversicherung. Für Ruheständler häufig der einfachste Weg.

Digital-Nomad-Visum. Immer mehr Länder bieten es an, meist mit Mindesteinkommen und der Auflage, nicht im lokalen Markt zu arbeiten.

Familiennachzug. Über Ehepartner oder Abstammung. Wer einen Vorfahren im Zielland hat, sollte das prüfen, bevor er andere Wege geht.

Lies die Quelle, nicht das Forum

Visabestimmungen ändern sich häufig, und Forenbeiträge veralten schnell. Maßgeblich ist immer die Behörde des Ziellandes oder deren Vertretung in Deutschland. Wenn eine Seite kein Datum trägt, glaub ihr nicht.

Reihenfolge und Kündigungen

Trag die erwartete Bearbeitungsdauer in deinen Zeitplan ein und rechne von hinten: Wenn die Genehmigung im Schnitt vier Monate braucht, kannst du frühestens vier Monate nach dem Antrag umziehen, und die Kündigung der Wohnung startet erst danach.

Diese eine Regel erspart die teuersten Fehler dieses Fahrplans.

Deine Checkliste

  • Geprüft: gilt EU-Freizügigkeit oder das Abkommen mit der Schweiz?
  • Falls ja: nur Anmeldefristen im Zielland notiert, fertig
  • Falls nein: passende Visumskategorie bestimmt
  • Voraussetzungen gelesen, im Original der zuständigen Behörde
  • Bearbeitungsdauer erfragt und in den Zeitplan eingetragen
  • Geklärt, ob der Antrag von Deutschland aus gestellt werden muss
  • Geprüft, ob Familienangehörige mitziehen dürfen und wie

Ehrlich gesagt

Die Wartezeit ist der Posten, den fast alle unterschätzen. Zwischen Antrag und Genehmigung liegen je nach Land und Kategorie wenige Wochen bis über ein Jahr. Solange die Genehmigung nicht vorliegt, kündigst du nichts: nicht die Wohnung, nicht den Job, nicht die Versicherung. Vorfreude ist ein schlechter Ratgeber bei Kündigungsfristen.

Nächster Schritt

Schritt 5: Job und Einkommen

Anstellung vor Ort, Remote oder selbständig.

Vorher: Schritt 3: Budget und Notgroschen